Die Banken sichern sich gegen Kreditausfälle ab. Beantragt ein Kunde einen Kredit, dann wird zunächst seine berufliche und finanzielle Situation überprüft, bevor es zu einer Kreditzusage kommt. Schwierig wird es, wenn sich der Kunde noch in der Probezeit befindet, weil er erst bei seinem Arbeitgeber neu eingestellt wurde. Hier stehen die Chancen auf einen Kredit denkbar schlecht.
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Wer eine neue Arbeitsstelle antritt, muss immer mit einer Probezeit rechnen. In den meisten Fällen beträgt diese sechs Monate. Während dieser Zeit vergeben die Banken nur ungern einen Kredit. Doch es gibt Ausnahmen. Eine davon ist, wenn der Bankkunde bereits eine Zusage auf eine Festanstellung bekommen hat und dies auch in schriftlicher Form der Bank nachweisen kann. Wenn die Überprüfung der Bonität keine negativen Merkmale zutage gebracht hat, dann ist eine Kreditvergabe durch die Bank durchaus möglich.
Sollte jedoch noch keine Zusage vorliegen, dann besteht nur die Hoffnung auf einen Kleinkredit. Im Klartext heißt das, dass der Kredit innerhalb der Probezeit zurückgezahlt werden muss. Die Höhe der Kreditsumme ist dadurch deutlich begrenzt.
Welche Möglichkeiten gibt es, wenn die Bank einen Kredit verweigert
In diesem Fall können nur Freunde oder Verwandte mit einer Finanzspritze weiterhelfen. Aufgrund des unklaren Arbeitsverhältnisses nutzt auch ein Kredit mit einem Bürgen nichts, denn auch diesen wird die Bank verweigern. Abgesehen davon wird sich wohl kaum ein Bürge finden lassen, der diese Bürde auf sich nimmt. Schließlich haftet ein Bürge für die Gesamtsumme.
Eine andere Option ist die Nutzung des Dispos auf dem Girokonto, wenn denn einer von der Bank eingeräumt und noch nicht bis zum Limit ausgereizt wurde. Der Vorteil ist, dass man für die Nutzung nicht mehr die Genehmigung der Bank braucht, denn ist er erst einmal vergeben, kann ihn der Bankkunde jederzeit nutzen. Man sollte sich allerdings darüber klar sein, dass bei der Nutzung hohe Zinsen anfallen. Es empfiehlt sich daher, das Konto so schnell wie möglich auszugleichen, denn es können Zinsen im zweistelligen Bereich anfallen.
Ein Arbeitsplatzwechsel kommt normalerweise nicht von heute auf morgen. Plant der Arbeitnehmer einen solchen und weiß er bereits, dass er einen Kredit benötigt, dann sollte er den bei seiner Bank beantragen, solange das Arbeitsverhältnis noch besteht und auch nicht gekündigt wurde. Mit einem festen Arbeitsverhältnis und einer positiven Schufa-Auskunft machen die Banken normalerweise keine Probleme mit einer Kreditzusage. Wird der Arbeitsplatz während der Laufzeit des Kredites gewechselt, so spielt das keine Rolle, sofern die Raten weiterhin pünktlich gezahlt werden.
Entscheidend ist die Bonität
Alle Überlegungen sind überflüssig, wenn die Kreditwürdigkeit schon Schaden genommen hat. Mit einer schlechten Schufa vergeben die Banken in Deutschland keine Kredite mehr. Es ist dabei auch unerheblich, wie hoch das Einkommen ist. Hier bleibt nur der Weg zu einer ausländischen Bank. Doch dieser ist nur Arbeitnehmern vorbehalten, die schon längere Zeit bei ihrem jetzigen Arbeitgeber beschäftigt sind.