Kredite geben Kreditinstitute mit unterschiedlichsten Sicherheiten und auch blanko. Meistens wird jedoch eine Gehaltsabtretung bereits in den AGB vereinbart. Diese Gehaltsabtretung wird dann obligatorisch vereinbart. Doch wie stellt sich dabei die rechtliche Stellung des Einzelnen das´r? Bei der Verwertung der Gehaltsabtretung kommt es darauf an, welche Bank sich als Erste bei einem Arbeitgeber im Schadensfall gemeldet hat.
[ad#co-1]
Zur Vereinfachung gehen die weitaus meisten Banken den Weg der stillen Gehaltsabtretung. Diese wird in der Regel bereits in den AGBs der Bank vereinbart und nochmals im Kreditvertrag fixiert. Bei der stillen Gehalts Abtretung erfährt der Arbeitgeber zunächst nichts von dem Bestehen der Abtretung sondern erst im Schadensfall. Diese Abtretung des Gehalts fungiert für die Bank eher nur als psychologische Sicherheit denn es besteht dabei die hohe Wahrscheinlichkeit der mehrfachen Abtretung des Gehalts und damit der mangelnden Durchführbarkeit der Verwertung dieser Sicherheit.
Gerade diese Erkenntnis führt dazu, dass sie mit den betreffenden Banken durchaus über den Verzicht dieser Sicherheit diskutieren können. Allerdings werden viele Banken auf die Sicherheit weiter bestehen da es sich um Standard Kreditverträge handelt die rechtlich geprüft worden sind.
Um einen Kredit ohne Gehaltsabtretung zu erhalten sind in der Regel andere Sicherheiten zu stellen. Von den Banken werden dabei verschiedenste Formen gerne genommen. Dazu zählen die im Folgenden aufgeführten häufigsten Sicherheiten:
Die Bürgschaft ist eine Personensicherheit. Sie benötigen dazu einen Bürgen. Diese dritte Person wird dabei kein Darlehensnehmer, verbürgt sich aber darüber, dass der Darlehensnehmer seine Kreditraten ordnungsgemäß erfüllt. Wenn dieser die Kreditraten nicht zahlt, wird der Bürge von der Bank in Anspruch genommen. Die Inanspruchnahme erfolgt meist unter Verzicht der Einrede auf die Vorausklage. Das bedeutet, dass die Bank den Bürgen sofort bei dem ersten Ausfallanzeichen in Anspruch nehmen kann.
Neben der Bürgschaft gibt es noch Sachsicherheiten. Am Beliebtesten ist dabei die Grundschuld. Sie benötigen dazu eine Immobilie. Auf dem Grundbuch wird dann als Sicherheit eine Grundschuld oder Hypothek eingetragen. Diese ist in Darlehenshöhe und verbrieft, dass der Kreditgeber im Falle des Ausfalls des Kredites, einen Teil der Immobilie erhält. Wenn er die Grundschuld in Anspruch nehmen kann, wird die Immobilie in der Regel versteigert und aus dem Verwertungserlös wird dann die Restsumme des Kredites bedient. Der verbleibende Verkaufserlös erhält dann der ursprüngliche Eigentümer. Diese Sicherheit eignet sich aber nur für größere Kreditsummen um auf die Gehaltsabtretung einen Verzicht zu erlangen.
Bei kleineren Kreditsummen eignen sich besser Guthaben auf Lebensversicherungen, Bausparkonten oder anderen Anlagekonten. Diese werden dann abgetreten oder verpfändet so lange der Kredit bei der Bank nicht zurückgezahlt wurde.
Eine auch beliebte Möglichkeit einen Kredit ohne Gehaltsabtretung zu erlangen ist das Pfandleihaus. Die Pfandleihäuser nehmen Sachsicherheiten entgegen. Sie erhalten dann einen Kredit, der direkt in Bar ausgezahlt und auch wieder zurückgeführt werden muss. Das Pfandstück wird versteigert, wenn der Kredit nicht ordnungsgemäß zurückgezahlt wird.