In der Regel werden Darlehen von Beginn an getilgt. Dennoch vergeben die Banken auch Darlehen, die tilgungsfrei sind. Die Kreditnehmer zahlen lediglich in regelmäßigen Raten die Zinsen. Das Besondere an tilgungsfreien Darlehen ist, das die Tilgung zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer Summe erfolgt.
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Voraussetzungen für tilgungsfreie Darlehen
Tilgungsfrei bedeutet lediglich, dass für das Darlehen zunächst nur Zinsen gezahlt werden. Da die Banken den Geldbetrag aus dem Darlehen zu einem späteren Zeitpunkt zurück haben wollen, muss während der tilgungsfreien Zeit anderweitig ein Kapitalstock aufgebaut werden. Bei Fälligkeit dieses Vertrages erfolgt die komplette Tilgung aus dem angesparten Kapital plus Zinsen. Daher ist es wichtig die Fälligkeit so zu bestimmen, dass das ersparte Kapital mindestens so hoch ist wie der Darlehensbetrag.
Tilgung durch eine Lebensversicherung
Eine häufig vorkommende Variante ist, dass das Darlehen aus einer fälligen Lebensversicherung getilgt wird. Der Darlehensnehmer zahlt hier neben den Darlehenszinsen einen Versicherungsbeitrag zur Lebensversicherung. Der Beitrag für die Lebensversicherung besteht aus einer Prämie für eine Risikoversicherung und dem Sparanteil. Dieser Sparanteil wird bei Fälligkeit der Lebensversicherung ausgezahlt. Da die Gelder während der Versicherungslaufzeit seitens der Versicherungsgesellschaft angelegt werden, erhalten die Versicherungsnehmer bei Fälligkeit zusätzlich eine Gewinnbeteiligung.
Die Lebensversicherung ist mit einem Garantiezins ausgestattet. Das Sparkapital muss mindestens mit diesem Garantiezins verzinst werden. Darüber hinausgehende Gewinnbeteiligungen sind möglich.
Tilgung aus einem Bausparvertrag
Darlehen werden mit einem Bausparvertrag gekoppelt. Neben den Zinszahlungen für das Darlehen bespart der Darlehensnehmer einen Bausparvertrag. Bei Zuteilung des Bausparvertrages erhält der Bausparer die Bausparsumme. Diese dient dann dazu das ursprüngliche Darlehen abzulösen. Der Betrag der Bausparsumme besteht einerseits aus dem Guthaben des Bausparvertrages zuzüglich Zinsen. Der Restbetrag zwischen Bausparsumme und Bausparguthaben ist das Bauspardarlehen. Für dieses Bauspardarlehen zahlt der Darlehensnehmer ab dem Zeitpunkt der Zuteilung eine monatliche Rückzahlungsrate. Diese Rate beinhaltet neben den Zinsen auch einen Tilgungsanteil. Die Tilgungsfrei Zeit des ursprünglich tilgungsfreien Darlehens besteht nur bis zur Zuteilung des Bausparvertrages.
Tilgung aus Depotwerten
Das Besondere bei dieser Konstellation ist, dass der Darlehensnehmer neben seinem Darlehen über ein Depot verfügt. Der Wert dieses Depots übersteigt in der Regel die Darlehenssumme. Die Depotwerte können festverzinsliche Wertpapiere oder Aktien sein. Besonders bei Aktien besteht das Risiko, dass deren Kurse erheblichen Schwankungen unterliegen können. Aus Vorsichtsgründen bestehen Banken darauf, dass der Depotwert die Darlehenssumme deutlich übersteigt. Üblich ist, dass der Darlehensbetrag nicht größer sein darf als 60 Prozent des Depotwertes. Hierdurch sichern die Banken sich gegen negative Kursentwicklungen ab. Der Vorteil für den Darlehensnehmer besteht darin, dass er während der Darlehenslaufzeit mit seinen Aktien Kursgewinne erzielen kann.
Beurteilung tilgungsfreier Darlehen
Um eine Gesamtbeurteilung vornehmen zu können, ist es immer wichtig die Wünsche und Lebenssituation des Darlehensnehmers zu beurteilen. Wer bereits vor der Darlehensaufnahme hohe Lebensversicherungen abgeschlossen hat, kann aus finanzieller Sicht während der Darlehenslaufzeit oftmals keine Tilgungsraten aufbringen. Es gibt zudem Berufsgruppen mit einem erhöhten Todesrisiko (Beispielsweise Sprengmeister oder LKW Fahrer). Darlehensnehmer dieser Berufsgruppen möchten ihre Familien mit Lebensversicherungen absichern. Hier kann die Kombination Darlehen mit Lebensversicherung sinnvoll sein.
Eine Tilgung aus einem Bausparvertrag bietet den Vorteil der Zinssicherheit. Gerade in Niedrigzinsphasen kann dies sehr vorteilhaft sein.