Bürgschaft – für den Bürgen ein reines Risiko
Eine Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, bei dem der Bürge für die Verbindlichkeiten eines Schuldners gegenüber einem Dritten einsteht. Grundsätzlich sind einem Bürgen in jeder Hinsicht die Hände gebunden und er muss dann für die Verbindlichkeiten des Schuldners gegenüber dem Gläubiger einstehen, wenn der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Gerade in jüngster Vergangenheit, im Zusammenhang mit der Eurokrise, ist das Thema der Bürgschaften in den Fokus der Öffentlichkeit geraten.
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Die Bundesrepublik Deutschland hat zur Rettung des Euros eine Bürgschaft in Milliardenhöhe abgegeben, die, sollte sie in Anspruch genommen werden, durch alle Bürger getragen werden muss.
Bürgschaften sind aber auch tägliches Geschäft der Banken, sie fordern Bürgschaften als Sicherheit der gegebenen Darlehen und Kredite. Sehr häufig sind es Familienmitglieder, die für Kinder oder Partner bürgen, weil Banken das verlangen. Beide, sowohl die Ehegatten Bürgschaften, als auch die Bürgschaften von Kindern für ihre Eltern sind in den Fokus der Rechtsprechung gerückt und werden nicht mehr unter allen Umständen geduldet und gegebenenfalls werden einzelne Verträge als sittenwidrig erklärt.
Eine Bürgschaft bedeutet, dass der Bürge mit seinem Vermögen, seinem Einkommen für das Darlehen oder den Kredit haftet, das der Darlehens- oder Kreditnehmer von einem Dritten erhält. Einen direkten Nutzen hat er selbst nicht, es sei denn, dass die Mittelverwendung zum Beispiel für die Renovierung einer Wohnung, eines Hauses ist, in dem er selbst lebt.
Was passiert, wenn der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann? In genau diesem Moment wird der Bürge mit allem was er hat, mit allem was er verdient in die Pflicht genommen und muss nun, an Stelle des Schuldners, für die Rückzahlung des Darlehens oder des Kredits, samt aller Zinsen und Kosten, in voller Höhe einstehen. Nicht selten passiert es, dass der Bürge selbst in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät, wenn sich zum Beispiel seine Einkommensverhältnisse zu seinem Nachteil verändert haben. Dann kann er seinen, durch die Bürgschaft übernommenen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Oder aber die Ehe geht auseinander und der Bürge muss dann für den geschiedenen Partner trotz beendeter Ehegemeinschaft weiterhin das Darlehen abbezahlen.
Bei Ehepartnern verlangen Banken, wenn einer der beiden eine eigene Existenz aufbauen will, meistens eine Bürgschaft des Ehepartners.
Ist die Übernahme einer Bürgschaft innerhalb der Familie, der Ehepartner, für Kinder ratsam? Sicherlich ist es von der Höhe der Bürgschaft abhängig, von dem Einkommen des Bürgen und von dessen beruflichen Aussichten. Aber Selbst dann, wenn all das positiv zu bewerten ist, sollte eine Bürgschaft grundsätzlich nicht übernommen werden, da das Risiko im Vorfeld nicht hoch genug eingeschätzt werden kann. Natürlich ist es im Grundsatz nicht so, dass jede Bürgschaft in Anspruch genommen wird, aber letztendlich geht der Bürge ein Geschäft ein, in dem er ein rein passiver, ein gebender Partner ist, der absolut keine Möglichkeit hat, zum Beispiel beim Scheitern der Beziehung die Bürgschaft zu kündigen. Aus einer Bürgschaft entlassen zu werden ist nahezu unmöglich.
Aus Sich des Bürgen ist allein das Grund genug sich nicht auf eine Bürgschaft einzulassen.